ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG FÜR MYSCRIPT® STYLUS

MyScript® Stylus ist eine Marke von VISION OBJECTS.

Indem Sie dieses Softwareprodukt installieren, kopieren oder anderweitig nutzen, verpflichten Sie sich zur Einhaltung der in diesem Vertrag festgelegten Bestimmungen. Wenn Sie nicht bereit sind, die Bestimmungen dieses Vertrags zu akzeptieren, dürfen Sie das SOFTWAREPRODUKT nicht installieren oder nutzen.

Das SOFTWAREPRODUKT MyScript® Stylus ist durch das Urheberrecht, durch internationale Vereinbarungen zum Urheberrecht und durch andere Gesetze und Vereinbarungen zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird nur unter Lizenz zur Verfügung gestellt, nicht verkauft.

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.  Lizenzgewährung

(a) Testlizenz:   VISION OBJECTS gewährt Ihnen die nicht exklusive Berechtigung und Lizenz, genau eine Kopie dieses Softwareprogramms in Form von Objektcode ausschließlich für Ihre internen Geschäftszwecke zu installieren und zu nutzen.  Die in diesem Absatz 1 (a) gewährte Lizenz läuft nach insgesamt 30 Nutzungstagen oder wie in Absatz 3 und 4 dargelegt aus. VISION OBJECTS gewährt Ihnen die Lizenz zur Nutzung dieses Softwareprogramms ausschließlich gegen Zahlung der jeweils geltenden Lizenzgebühren.

(b) Volllizenz: VISION OBJECTS gewährt Ihnen gegen Zahlung der geltenden Lizenzgebühr die nicht exklusive Berechtigung und Lizenz, genau eine Kopie dieses Softwareprogramms in Form von Objektcode und die gesamte dazugehörige Dokumentation (im Folgenden die "Software"), für die die Lizenzgebühr bezahlt wurde, ausschließlich für Ihre internen Zwecke zu installieren und zu nutzen.  Die in diesem Absatz 1 (b) gewährte Lizenz wird unter den in Absatz 3 und 4 dargelegten Bedingungen gekündigt.  Sie verpflichten sich, in diesem Fall die Software und alle Kopien zu vernichten.

Sie sind berechtigt, die Software auf einem einzigen Computer (Central Processing Unit, CPU) zu verwenden.  Sie sind nicht berechtigt, die Software in einem Netzwerk oder auf mehreren Einzelplatzrechnern gleichzeitig zu verwenden.  Alle Rechte, die Ihnen nicht ausdrücklich in diesem Vertrag gewährt werden, sind VISION OBJECTS vorbehalten. Diese Lizenz ist bis zum Ablauf wirksam.  Sie können sie jederzeit beenden, indem Sie die Software einschließlich aller Kopien vernichten.

2.  Copyright

Alle Rechtstitel, Ansprüche und Eigentumsrechte an der Software verbleiben bei VISION OBJECTS.  Sie sind nicht berechtigt, die Software oder Teile davon zu kopieren, mit folgenden Ausnahmen. 

(a) Sie sind berechtigt, genau eine Kopie der Software ausschließlich zu Sicherungs- und Archivierungszwecken zu erstellen.

(b) Sie sind berechtigt, die Software auf genau eine Festplatte oder ein anderes Speichermedium zu übertragen. Es ist nicht gestattet, Copyright-Hinweise oder andere Hinweise zum Eigentumsrecht aus der Software zu entfernen. Alle Copyright- und sonstigen Hinweise zum Eigentumsrecht müssen in allen von Ihnen erstellten Kopien der Software enthalten sein.
 
3.  Weitere Einschränkungen

Sie haben nicht das Recht, 
(a) die Software zu modifizieren, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren;

(b) die Software direkt oder indirekt zu exportieren oder erneut zu exportieren;

(c) die Software abzutreten, zu verkaufen, zu verleasen, zu vermieten, zu verteilen, Unterlizenzen zu vergeben oder die Software auf andere Weise an andere zu übertragen oder dies zu versuchen.  Wenn Sie über eine Lizenz für die Software gemäß Absatz 1 (b) verfügen, sind Sie unter den folgenden Bedingungen berechtigt, sie weiterzugeben: Sie müssen sie dauerhaft abtreten und dürfen keine Kopien zurückbehalten und der Empfänger erklärt sich schriftlich mit den Bestimmungen dieses Vertrags einverstanden.  
Eine eventuelle Übertragung der Software muss sämtliche Updates und älteren Version umfassen.

Im Falle von Zuwiderhandlung gegen jedwede Bestimmung dieses Vertrags erlischt Ihre Lizenz automatisch. Eine solche Kündigung erfolgt zusätzlich zu eventuellen straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen oder anderen Rechtsmitteln, die VISION OBJECTS einlegen kann, nicht anstelle dieser Rechtsmittel.

4.  Patentverletzung

Sollte sich herausstellen, dass die Software oder Teile davon ein Patent, eine Marke, Urheberrechte oder ein Geschäftsgeheimnis verletzen, oder sollte VISION OBJECTS Grund zu der Annahme sehen, dass dies der Fall sein könnte, kann VISION OBJECTS sich, ausschließlich nach eigenem Ermessen, für eine der folgenden Maßnahmen entscheiden: 
(a) Erwerb einer Lizenz für die Nutzung der betreffenden Software
(b) Bereitstellung von Ersatz mit vergleichbarer oder besserer Funktionsweise und Leistung
(c) Beendigung dieses Vertrags und damit Ihrer Lizenz für die betreffende Software 
 
5.  Übertragung durch VISION OBJECTS

Dieser Vertrag und die darin festgelegten Rechte und Verpflichtungen von VISION OBJECTS können jederzeit und ohne Ankündigung durch VISION OBJECTS übertragen werden.
 
6.  Ausschluss von Gewährleistung

VISION OBJECTS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die in der Software enthaltenen Funktionen Ihren Anforderungen genügen oder dass der Betrieb der Software frei von Unterbrechungen und Fehlern ist.  Die Software wird "wie besehen" ("as is") zur Verfügung gestellt und VISION OBJECTS weist alle sonstigen Garantien bezüglich der Software oder ihres Einsatzes, ihres Betriebs oder ihrer Nutzung oder bezüglich der durch den Betrieb der Software generierten Daten oder deren Nutzung ausdrücklich von sich. Dazu gehören auch alle stillschweigenden Garantien, die sich aus Gesetzen oder anderen rechtlichen Bestimmungen, aus Gepflogenheiten einzelner Personen oder Handelsusancen ergeben, sowie alle stillschweigenden Garantien bezüglich der Handelsüblichkeit und marktfähigen Qualität, der Nichtverletzung von Rechten, der Eignung für bestimmte spezielle oder andere Zwecke, für die Software und die dazugehörigen schriftlichen Materialien und deren Einsatz, Betrieb und Nutzung.
 
 7.  Haftungsausschluss

Sie tragen sämtliche Risiken bezüglich der Qualität und Leistung der Software.  In keinem Fall übernimmt VISION OBJECTS Ihnen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen gegenüber die Haftung für Schäden in Form von zufälligen, spezifischen oder Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Datenverlust, Verlust von Goodwill oder Schäden anderer Art oder für verschärfte Schadensersatzansprüche, die durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung der Software entstehen. Dies gilt auch, wenn VISION OBJECTS auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.  Im Falle eines Vertragsbruchs durch VISION OBJECTS bestehen die gesamte Haftung von VISION OBJECTS und Ihr einziger Rechtsanspruch im Ersatz schadhafter Datenträger oder, falls VISION OBJECTS nicht imstande ist, diese zu ersetzen, in der Erstattung der für die Software gezahlten Lizenzgebühr. Die Gesamthaftung von VISION OBJECTS für alle aufgrund dieses Vertrags geltend gemachten Ansprüche ist auf den Betrag, den VISION OBJECTS von Ihnen für die in diesem Vertrag lizenzierte Software erhalten hat, begrenzt.
 
8.  Maßgebliches Recht

Dieser Vertrag unterliegt dem innerstaatlichen Recht Frankreichs und ist entsprechend auszulegen. Sollte ein zuständiges Gericht feststellen, dass eine Bestimmung dieser Lizenz ganz oder teilweise nicht einklagbar ist, soll diese Bestimmung im größtmöglichen gesetzlichen Umfang entsprechend den Absichten der Vertragsparteien durchgesetzt werden. Die übrigen Bestimmungen dieser Lizenz behalten ihre volle Rechtsgültigkeit. 
 
9.  Vollständiger Vertrag

Dieser Vertrag ist der alleinige und vollständige Vertrag zwischen Ihnen und VISION OBJECTS bezüglich der Software und ersetzt sämtliche Informationen, die Sie zuvor hinsichtlich der Software oder des Vertragsgegenstands erhalten haben.

SIE BESTÄTIGEN, DIESEN LIZENZVERTRAG GELESEN ZU HABEN. INDEM SIE DAS SOFTWAREPROGRAMM AUF DIESER CD ODER DISKETTE BZW. IN DER HERUNTERGELADENEN DATEI INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKLÄREN SIE SICH MIT DEN IN DIESEM VERTRAG ENTHALTENEN BESTIMMUNGEN EINVERSTANDEN.